RedKlaxx OG | Mediendesign
A-7540 Güssing, Wiener Straße 58
1. Geltung
1.1 RedKlaxx OG – im Folgenden als RedKlaxx bezeichnet – erbringt seine Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden selbst bei Kenntnis nur dann wirksam, wenn sie von RedKlaxx ausdrücklich anerkannt werden.
1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluß
2.1. Basis für den Vertragsabschluss ist das jeweilige Angebot von RedKlaxx bzw. der Auftrag des Kunden, in dem der Leistungsumfang und die Vergütung festgehalten sind. Die Angebote von RedKlaxx sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Erteilt der Kunde einen Auftrag, so ist er an diesen zwei Wochen ab dessen Zugang bei RedKlaxx gebunden. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Auftrags durch RedKlaxx zustande. Die Annahme hat in Schriftform (z.B. durch Auftragsbestätigung) zu erfolgen, es sei denn, dass RedKlaxx zweifelsfrei zu erkennen gibt (z.B. durch Tätigwerden aufgrund des Auftrages), dass es den Auftrag annimmt.
3. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
3.1. Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem Auftrag des Kunden bzw. der Leistungsbeschreibung oder den Angaben im Vertrag. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der Schriftform.
3.2. Alle Leistungen von RedKlaxx (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen und Farbabdrucke) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
3.3. Der Kunde wird RedKlaxx unverzüglich mit allen Informationen und Unterlagen versorgen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird es von allen Vorgängen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese Umstände erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den
Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von RedKlaxx wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
3.4. Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc.) auf eventuelle bestehende Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. RedKlaxx haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird RedKlaxx wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde RedKlaxx schad- und klaglos; er hat ihm sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
4. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
4.1. RedKlaxx ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen Dritter zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Besorgungsgehilfe“).
4.2. Die Beauftragung von Besorgungsgehilfen erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden.
4.3. RedKlaxx wird Besorgungsgehilfen sorgfältig auswählen und darauf achten, dass diese über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen.
5. Termine
5.1. Frist- und Terminabsprachen sind festzuhalten bzw. zu bestätigen. RedKlaxx bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er RedKlaxx eine angemessene, mindestens aber 14 Tage währende Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an RedKlaxx.
5.2. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von RedKlaxx.
5.3. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern von RedKlaxx – entbinden RedKlaxx jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins. Gleiches gilt, wenn der Kunde mit seinen zur Durchführung des Auftrags notwendigen Verpflichtungen (z.B. Bereitstellung von Unterlagen oder Informationen), im Verzug ist. In diesem Fall wird der vereinbarte Termin zumindest im Ausmaß des Verzugs verschoben.
6. Rücktritt vom Vertrag
RedKlaxx ist insbesondere zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn
– die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich ist oder trotz Setzung einer Nachfrist weiter verzögert wird;
– berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren von RedKlaxx weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung von RedKlaxx eine taugliche Sicherheit leistet.
– über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet, oder mangels Masse abgewiesen wird.
7. Honorar
7.1. Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch von RedKlaxx für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. RedKlaxx ist berechtigt, zur Deckung seines Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
7.2. Für die erbrachten Leistungen und die Abgeltung der Urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte erhält RedKlaxx mangels abweichender Vereinbarung ein angemessenes Honorar. Das Honorar versteht sich exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.3. Alle Leistungen von RedKlaxx, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle von RedKlaxx erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
7.4. Kostenvoranschläge von RedKlaxx sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von RedKlaxx veranschlagten um mehr als 15% übersteigen, wird RedKlaxx den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
7.5. Die im Zuge der Durchführung der Arbeiten vom Kunden gewünschten Änderungen gehen zu dessen Lasten. Dies gilt auch wenn Änderungen nach Abgabe des Werkes durch Dritte verlangt werden.
7.6. Für alle Arbeiten von RedKlaxx, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt RedKlaxx eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an RedKlaxx zurückzustellen.
7.7. Nimmt der Kunde von der Durchführung des erteilten Auftrages aus welchen Gründen auch immer Abstand, steht RedKlaxx mangels anderer Vereinbarung 50% des vereinbarten (bzw. angemessenen Pkt. 7.2.) Honorars zuzüglich aller tatsächlich angefallener Nebenkosten zu.
8. Zahlung
8.1. Die Rechnungen von RedKlaxx werden netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind, sofern nicht anderes vereinbart wurde, binnen 8 Tage ab Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von RedKlaxx.
8.2. Der Kunde verpflichtet sich, alle mit der Eintreibung der Forderung verbundenen Kosten und Aufwände, wie insbesondere Inkassospesen oder sonstige für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendige Kosten, zu tragen.
8.3. Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann RedKlaxx sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
8.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen von RedKlaxx aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von RedKlaxx schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden wird ausgeschlossen.
9. Präsentationen
9.1. Für die Teilnahme an Präsentationen steht RedKlaxx ein angemessenes Honorar zu, das mangels Vereinbarung zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand von RedKlaxx für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt.
9.2. Erhält RedKlaxx nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von RedKlaxx, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt, im Eigentum von RedKlaxx; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an RedKlaxx
zurückzustellen. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung oder sonstige Verwertung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von RedKlaxx nicht zulässig.
9.3. Ebenso ist dem Kunden die weitere Verwendung der im Zuge der Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte untersagt und zwar unabhängig davon, ob die Ideen und Konzepte urheberrechtlichen Schutz erlangen. Mit der Zahlung des Präsentationshonorars erwirbt der Kunde keinerlei Verwertungs- und Nutzungsrechte an den präsentierten Leistungen.
9.4. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von RedKlaxx gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist RedKlaxx berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden.
10. Konzept- und Ideenschutz
Hat der potentielle Kunde RedKlaxx vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt RedKlaxx dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:
10.1. Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch RedKlaxx treten der potentielle Kunde und RedKlaxx in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.
10.2. Der potentielle Kunde anerkennt, dass RedKlaxx bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.
10.3. Das Konzept untersteht in seinen sprachlichen und grafischen Teilen, soweit diese Werkhöhe erreichen, dem Schutz des Urheberrechtsgesetzes. Eine Nutzung und Bearbeitung dieser Teile ohne Zustimmung von RedKlaxx ist dem potentiellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.
10.4. Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachten und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategie definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die eigenartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser
Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.
10.5. Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von RedKlaxx im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.
10.6. Sofern der potentielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von RedKlaxx Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor der Präsentation gekommen ist, so hat er dies RedKlaxx binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.
10.7. Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass RedKlaxx dem potentiellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass RedKlaxx dabei verdienstlich wurde.
10.8. Der potentielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung einer angemessenen Entschädigung zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung der Entschädigung bei RedKlaxx ein.
11. Social Media Kanäle
11.1. RedKlaxx weist den Kunden vor Auftragserteilung ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von „Social-Media-Kanälen“ (z.B. Facebook, im Folgenden kurz: Anbieter) es sich in ihren Nutzungsbedingungen vorbehalten, Werbeanzeigen und -auftritte aus beliebigen Grund abzulehnen oder zu entfernen. Die Anbieter sind demnach nicht verpflichtet, Inhalte und Informationen an die Nutzer weiterzuleiten. Es besteht daher das von RedKlaxx nicht kalkulierbare Risiko, dass Werbeanzeigen und -auftritte grundlos entfernt werden.
11.2. Im Fall einer Beschwerde eines anderen Nutzers wird zwar von den Anbietern die Möglichkeit einer Gegendarstellung eingeräumt, doch erfolgt auch in diesem Fall eine sofortige Entfernung der Inhalte. Die Wiedererlangung des ursprünglichen, rechtmäßigen Zustandes kann in diesem Fall einige Zeit in Anspruch nehmen. RedKlaxx arbeitet auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen der Anbieter, auf die sie keinen Einfluss hat, und legt diese auch dem Auftrag des Kunden zu Grunde. Ausdrücklich anerkennt der Kunde mit der Auftragserteilung, dass diese Nutzungsbedingungen die Rechte und Pflichten eines allfälligen Vertragsverhältnisses (mit-)bestimmen.
11.3. RedKlaxx beabsichtigt, den Auftrag des Kunden nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und die Richtlinien von „Social Media Kanälen“ einzuhalten. Aufgrund der derzeit gültigen Nutzungsbedingungen und der einfachen Möglichkeit jedes Nutzers, Rechtsverletzungen zu behaupten und so eine Entfernung der Inhalte zu erreichen, kann RedKlaxx aber nicht dafür einstehen, dass die beauftragte Kampagne auch jederzeit abrufbar ist.
12. Eigentumsrecht und Urheberschutz
12.1. Alle Leistungen von RedKlaxx einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum von RedKlaxx und können von RedKlaxx jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Das Bearbeitungsrecht und die Zurverfügungstellung von offenen Daten ist in den Honoraren nicht inkludiert (außer dies wird gesondert angeführt und auch verrechnet). Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen von RedKlaxx setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von RedKlaxx dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
12.2. Änderungen von Leistungen von RedKlaxx, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätig werdende Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung von RedKlaxx und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig.
12.3. Für die Nutzung von Leistungen von RedKlaxx, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – die Zustimmung von RedKlaxx erforderlich. Dafür steht RedKlaxx und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
12.4. Für die Nutzung von Leistungen von RedKlaxx bzw. von Werbemitteln, für die RedKlaxx konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Arbeitsvertrages mit RedKlaxx bzw. der Geschäftsbeziehung unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht – ebenfalls die Zustimmung von RedKlaxx notwendig.
12.5. Der Kunde hat kein Recht auf Übermittlung der Quelldateien bzw. der Layoutdateien, Skizzen, Entwürfe oder sonstiger Produktionsdaten der für Sie erstellten Werke bzw. Dienstleistungen. Sollten Sie die Quell- oder Layoutdatei, Skizzen, Entwürfe oder sonstige Produktionsdaten dennoch wünschen, hat der Kunde dies separat mit RedKlaxx zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. Ebenso obliegt es RedKlaxx, über die eingesetzte Anwendungssoftware zur Erstellung der Zwischen- bzw. Enddaten zu entscheiden. Eine Herausgabe von Entwicklungs- und Zwischendaten ist nicht geschuldet. Die Auftragsdaten werden nach Vertragserfüllung von uns vernichtet oder archiviert. Wir haben keine Aufbewahrungspflicht.
13. Kennzeichnung
13.1. RedKlaxx ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf RedKlaxx und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
13.2. RedKlaxx ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrem Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen.
14. Gewährleistung und Schadenersatz
14.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen unverzüglich, jedenfalls jedoch innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch RedKlaxx geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Leistung durch RedKlaxx zu.
14.2. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Kunde RedKlaxx alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. RedKlaxx ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich ist, oder mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist.
14.3. Die Beweislastumkehr gemäß § 924 ABGB zu Lasten von RedKlaxx ist ausgeschlossen. Das Vorliegen des Mangels im Übergabezeitpunkt, der Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge sind vom Kunden zu beweisen.
14.4. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von RedKlaxx beruhen.
14.5. Jeder Schadenersatzanspruch kann nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens geltend gemacht werden.
14.6. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Auftragswert exklusive Steuern begrenzt.
15. Haftung
15.1. RedKlaxx wird die ihm übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare Risiken hinweisen. Jegliche Haftung von RedKlaxx für Ansprüche, die auf Grund der Werbemaßnahme (der Verwendung eines Kennzeichens)
gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn RedKlaxx seine Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet RedKlaxx nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
15.2. RedKlaxx haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften lediglich für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
16. Datenschutz
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass RedKlaxx die vom Kunden bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Daten für Kontoüberweisung) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird. Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail, Telefax oder Brief an die im Kopf der AGB angeführten Kontaktdaten widerrufen werden.
17. Anzuwendendes Recht
17.1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und RedKlaxx ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen anzuwenden. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
17.2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten insoweit nicht, als diesen zwingende gesetzliche Bestimmungen (z.B. KSchG im Hinblick auf Konsumenten) entgegenstehen. Teilnichtigkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen. Ist eine Bestimmung in diesem Sinne ungültig, so gilt jene rechtsgültige Vereinbarung zwischen den Parteien als abgeschlossen, welche der ungültigen Bestimmung des Vertrages wirtschaftlich gesehen am ehesten entspricht.
18. Erfüllungsort und Gerichtsstand
18.1. Erfüllungsort ist der Sitz der RedKlaxx OG.
18.2. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen der RedKlaxx und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der RedKlaxx OG örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart.
Güssing, März 2020